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Allgemeine
Verkaufsbedingungen |
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§
1
Geltungsbereich
Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, dass in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird.
§
2
Zustandekommen des Vertrages
1. Angebote sind
freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird.
2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot
nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte
Ware zugesendet wird.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht
vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit vom
Besteller Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben zusammen
mit der Bestellung zugänglich gemacht werden, werden diese vertraulich
behandelt.
4. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir
nur einzustehen, wenn wir diese veranlasst haben und auch nur dann, wenn die
Werbung die Kaufentscheidung des Bestellers tatsächlich beeinflusst hat.
§
3
Widerrufsrecht
1. Handelt es sich bei dem mit uns abgeschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB, so hat der Kunde das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB – InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB – InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
HWK Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH
Am Storrenacker 9 - 11
76139 Karlsruhe
Telefax: 0721/6208-175
E-Mail: info@hwk.com
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§
4
Umfang der Lieferung
Für den Umfang
der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Lieferung:
1. Genannte Lieferfristen sind freibleibend und beziehen sich auf den Abgang
der Ware ab Werk oder Versandstelle, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde. Sie beginnen nicht vor Erfüllung bestehender
Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere nicht vor der Beibringung
der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen bzw. nach Leistung vereinbarter
Anzahlungen.
2. Teillieferungen und dementsprechende Teilabrechnungen sind in zumutbarem
Umfang zulässig.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen wie insbesondere Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten
und Unterlieferanten eintreten, haben wir bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzugs entstehen. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben,
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert,
ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder
von § 376 HGB ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug
nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung
beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte
des Bestellers bleiben vorbehalten.
5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
§
5
Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
1. Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
ab Werk. Wenn nicht anders vereinbart, werden Fracht, Verpackung, Versicherung
und Montage gesondert berechnet. Wiederverkäufer übernehmen die Rücknahmepflicht
der Verpackung nach der Verpackungsordnung und stellen uns insoweit frei.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungstellung berechnet.
3. Es werden 2 % Skonto gewährt bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum,
sonst Zahlung innerhalb 30 Tagen netto. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug,
so sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Der Verzugszins beträgt
gegenüber einem Verbraucher/Endkunden 5 %-Punkte über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, gegenüber einem Unternehmer 8 %-Punkte.
Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt,
uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
4. Bei langfristigen Aufträgen können wir folgende Zahlungsweise verlangen:
1/3 Anzahlung bei Bestellung, 1/3 Abschlagszahlung bei Lieferbereitschaft, 1/3
Schlusszahlung nach erfolgter Lieferung.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§
6
Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Ist der Kunde
Unternehmer, geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Lieferung
auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Hersteller noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder
Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird
auf seine Kosten die Sendung durch den Hersteller gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-,
Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf
den Kunden über. Jedoch ist der Hersteller verpflichtet, auf Wunsch und
Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe
der Sache an den Kunden über.
4. Teillieferungen sind zulässig.
§
7
Mängelgewährleistung, Schadensersatz
1. Ist der Kunde
Unternehmer, setzen die Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen
ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber
innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die
Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
3. Wir leisten Gewähr für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften
oder Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen
in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages
an der Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein
Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§
478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt fünf Jahre, gerechnet
ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
5. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung
gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
6. Für natürlichen Verschleiß leisten wir keinen Ersatz. Es
wird auch keine Haftung für Schäden übernommen, die aufgrund
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder übermäßiger
Beanspruchung, insbesondere der Nichtbeachtung der dem Gerät beigefügten
Gebrauchsanweisung, oder auf dem Gerät angebrachten Benutzerhinweise entstanden
sind.
7. Wird der Liefergegenstand an einen Fachhändler geliefert und von diesem
installiert, trifft den Händler die Verpflichtung für die sachgemäße
Installation und Wartung. Außerdem muss er den Endabnehmer darauf hinweisen,
dass die Geräte nur bestimmungsgemäß und der Gebrauchsanweisung
entsprechend verwendet werden.
8. Ist der Kunde Verbraucher, ist er – soweit ein Mangel der Kaufsache
vorliegt, nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung
sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach
einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
9. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die
Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
10. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus aus den Gründen, die wir
zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
11. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
12. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
13. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung
ausgeschlossen.
15. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
16. Wir haften nicht für Veränderungen unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße
Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt
sich auch nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl
ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz eines entsprechenden
Hinweises unsererseits diese Konstruktion oder die Verwendung dieses Materials
vorgeschrieben hat.
17. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist
nicht erneuert.
18. Die Mängelbeseitigung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher
vorheriger Zustimmung durch uns zulässig, andernfalls erlöschen sämtliche
Gewährleistungsansprüche.
§
8
Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen
mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis
zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch
wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies
gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon
hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden
Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention
zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/
Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer
Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen
gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware,
ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar
Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller
um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer
Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§
9
Erfüllungsort; Gerichtsstand; Anzuwendendes Recht
1. Gerichtsstand
ist Karlsruhe, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen inländischen
Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch
berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Wohnsitz oder die Niederlassung
des Kunden zuständig ist.
2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
§
10
Besondere Vereinbarungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Solche sind zwischen den Parteien nicht getroffen bzw. werden mit Abschluss des jetzt vorliegenden Vertrages aufgehoben. Für den Fall, dass eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen enthaltene Bestimmung unwirksam sein oder werden sollte, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nicht berührt. Im Übrigen sind die Parteien für diesen Fall verpflichtet, eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Ersatzregelung zu treffen.
Karlsruhe,
27. Juni 2008
____________________________________________________________________________________________
Hagsfelder Werkstätten
& Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH
Postfach 43 02 60 ‚ 76217 Karlsruhe
Telefon: (0721) 6208-0 ‚ Telefax: (0721) 6208-175
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