| Allgemeine Verkaufsbedingungen |
§
1 Geltungsbereich |
Für
alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden
Bedingungen. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen
wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen
des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, es sei denn, dass in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung
vorgenommen wird. |
§
2 Zustandekommen des Vertrages |
1.
Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vermerkt wird. 2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. 3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit vom Besteller Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben zusammen mit der Bestellung zugänglich gemacht werden, werden diese vertraulich behandelt. 4. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir nur einzustehen, wenn wir diese veranlasst haben und auch nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Bestellers tatsächlich beeinflusst hat. |
§
3 Widerrufsrecht |
1. Handelt es sich bei dem mit uns abgeschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB, so hat der Kunde das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB – InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB – InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
HWK Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung |
§
4 Umfang der Lieferung |
Für
den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Lieferung: 1. Genannte Lieferfristen sind freibleibend und beziehen sich auf den Abgang der Ware ab Werk oder Versandstelle, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie beginnen nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen bzw. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen. 2. Teillieferungen und dementsprechende Teilabrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie insbesondere Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, haben wir bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten. 5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. |
§
5 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug |
1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise ab Werk. Wenn nicht anders vereinbart, werden Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage gesondert berechnet. Wiederverkäufer übernehmen
die Rücknahmepflicht der Verpackung nach der Verpackungsordnung und stellen uns insoweit frei. 2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungstellung berechnet. 3. Es werden 2 % Skonto gewährt bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, sonst Zahlung innerhalb 30 Tagen netto. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Der Verzugszins beträgt gegenüber einem Verbraucher/Endkunden 5 %-Punkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, gegenüber einem Unternehmer 8 %-Punkte. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Bei langfristigen Aufträgen können wir folgende Zahlungsweise verlangen: 1/3 Anzahlung bei Bestellung, 1/3 Abschlagszahlung bei Lieferbereitschaft, 1/3 Schlusszahlung nach erfolgter Lieferung. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. |
§
6 Gefahrübergang und Entgegennahme |
1.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr spätestens mit der Absendung
der Lieferung auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder der Hersteller noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten
oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf
seine Kosten die Sendung durch den Hersteller gegen Diebstahl, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert. 2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Jedoch ist der Hersteller verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. 3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Sache an den Kunden über. 4. Teillieferungen sind zulässig. |
§
7 Mängelgewährleistung, Schadensersatz |
1. Ist der Kunde Unternehmer, setzen die Gewährleistungsrechte
des Bestellers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. |
§
8 Eigentumsvorbehalt |
1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem
Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. 3. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. 4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/ Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. 5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben. |
§
9 Erfüllungsort; Gerichtsstand; Anzuwendendes Recht |
1.
Gerichtsstand ist Karlsruhe, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen
allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen,
das für den Wohnsitz oder die Niederlassung des Kunden zuständig
ist. 2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
§
10 Besondere Vereinbarungen |
Nebenabreden
und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Solche sind zwischen den Parteien nicht getroffen bzw. werden mit Abschluss
des jetzt vorliegenden Vertrages aufgehoben. Für den Fall, dass eine
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen zwischen
den Parteien getroffenen Vereinbarungen enthaltene Bestimmung unwirksam
sein oder werden sollte, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nicht berührt. Im
Übrigen sind die Parteien für diesen Fall verpflichtet, eine
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommende Ersatzregelung zu treffen. |
| Karlsruhe, 27.Juni 2008 |
| Hagsfelder Werkstätten
und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Postfach 430260 76217 Karlsruhe Telefon: (0721) 6208-0, Telefax: (0721) 6208-175 |